EHESCHLIEßUNG IN VIETNAM
Die Eheschließung vor dem zuständigen Standesbeamten (Volkskomitee) in Vietnam ist möglich, wenn
zumindest einer der Verlobten seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Vietnam hat. Zuständig
ist das Volkskomitee der Provinz, in der einer der Verlobten registriert ist. Die Unterlagen zur
Antragstellung für die Eheschließung müssen in der Regel in zweifacher Ausfertigung beim Justizamt
der jeweiligen Provinz eingerecht werden.
folgende Urkunden sind in zweicher Ausführung vorzulegen:
- Heiratsantrag (erhältlich beim Volkskomitee am Wohnort des hier ansässigen Verlobten)
Die Verlobten müssen nachweisen, daß sie nicht verheiratet sind. Der deutsche Ehepartner
kann dies z.B. durch Vorlage einer Meldebescheinigung oder einer eidesstattlichen Versicherung tun.
- Nach den der Botschaft vorliegenden Informationen müssen deutsche Staatsangehörige kein
deutsches Ehefähigkeitszeugnis vorlegen. Die Botschaft macht darauf aufmerksam, dass in
Südvietnam entgegen dieser Regelung Ehefähigkeitszeugnissen vorzulesen sind. Es empfiehlt
sich daher, frühzeitig mit den zuständigen vietnamesischen Behörden Kontakt aufzunehmen
und dies zu klären, da die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses vor Ort durch die - deutschen Auslandsvertretungen nicht möglich ist.
- Gesundheitszeugnis eines vietnamesischen oder ausländischen Gesundheitsinstituts. Falls
das Gesundheitszeugnis in Deutschland vom Gesundheitsamt ausgestellt wird, muss es
anschließend von dem jeweiligen Gesundheitsreferat beglaubigt werden. (die Bescheinigung
muss aussagen, dass der deutsche Verlobte nicht an Geschlechtskrankheiten, insbes. Aids
und Geisteskrankheiten leidet)
- Beglaubigte Fotokopien des deutschen Passes, des vietnamesischen Visums, ggf. der
Aufenthaltserlaubnis und der Exit-Entry-Card; event. Meldebescheinigung des deutschen
Wohnortes
- Lebenslauf (auf einem Formular des Volkskomitees), wird aber nicht immer gebraucht.
- Beglaubigte Fotokopie der Geburtsurkunde
- weitere Unterlagen wenn nötig:
- falls geschieden: Original oder beglaubigte Fotokopie des Scheidungsurteils und der
früheren Heiratsurkunde
- falls verwitwet: Original oder beglaubigte Fotokopie der Sterbeurkunde und
Heiratsurkunde des früheren Ehepartners
- ausreichend Passfotos (mind. 7 Stück).
Weitere Informationen
- Die Anwesenheit von Trauzeugen bei der Eheschließung ist nicht vorgesehen.
- Von vietnamesischen Behörden werden Amtshandlungen ausschließlich in vietnamesischer
Sprache durchgeführt. Wer dieser nicht mächtig ist, benötigt einen Dolmetscher. - Nach der Eheschließung erhalten die Ehegatten vom Volkskomitee eine Heiratsurkunde in
vietnamesischer Sprache. - Seit August 2006 muss das zuständige Justizamt innerhalb von 20 Tagen nach Eingang der
Unterlagen und Gebühren mit beiden Verlobten ein Interview durchführen. Sollte sich dabei
ergeben, dass einer der Verlobten die Ehe nicht freiwillig schließt, die Eheschließung nicht
auf die Begründung einer dauerhaften Familienbeziehung abzielt oder die Ehe den
nationalen Sitten zuwiderläuft, kann die Eheschließung abgelehnt werden.
Hinweis zur späteren Einreise des vietnamesischen Partners nach Deutschland (Visum)
Vietnamesische Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Deutschland ein Visum. Vor Erteilung
des Visums muss die Zustimmung der zuständigen deutschen Ausländerbehörde am
vorgesehenen Wohnort eingeholt werden. Die Bearbeitungsdauer beträgt daher mehrere Wochen
bis Monate. Für den deutschen Verlobten empfiehlt es sich deshalb, frühzeitig, d.h. schon vor der
beabsichtigten Eheschließung, mit der zuständigen Ausländerbehörde Kontakt aufzunehmen.
Nützliche Links
Die Deutsche Botschaft in Hanoi mit detaillierten Infos zur Eheschließung in Vietnam
Quelle Deutsches Konsulat in Hanoi


