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EHESCHLIEßUNG IN VIETNAM

heiraten1Die Eheschließung vor dem zuständigen Standesbeamten (Volkskomitee) in Vietnam ist möglich, wenn
zumindest einer der Verlobten seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Vietnam hat. Zuständig
ist das Volkskomitee der Provinz, in der einer der Verlobten registriert ist. Die Unterlagen zur
Antragstellung für die Eheschließung müssen in der Regel in zweifacher Ausfertigung beim Justizamt
der jeweiligen Provinz eingerecht werden.

 

folgende Urkunden sind in zweicher Ausführung vorzulegen:

  1. Heiratsantrag (erhältlich beim Volkskomitee am Wohnort des hier ansässigen Verlobten)
    Die Verlobten müssen nachweisen, daß sie nicht verheiratet sind. Der deutsche Ehepartner
    kann dies z.B. durch  Vorlage einer Meldebescheinigung oder einer eidesstattlichen Versicherung tun.

  2. Nach den der Botschaft vorliegenden Informationen müssen deutsche Staatsangehörige kein
    deutsches Ehefähigkeitszeugnis vorlegen. Die Botschaft macht darauf aufmerksam, dass in
    Südvietnam entgegen dieser Regelung Ehefähigkeitszeugnissen vorzulesen sind. Es empfiehlt
    sich daher, frühzeitig mit den zuständigen vietnamesischen Behörden Kontakt aufzunehmen
    und dies zu klären, da die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses vor Ort durch die
  3. heiraten2

  4. deutschen Auslandsvertretungen nicht möglich ist.

  5. Gesundheitszeugnis eines vietnamesischen oder ausländischen Gesundheitsinstituts. Falls
    das Gesundheitszeugnis in Deutschland vom Gesundheitsamt ausgestellt wird, muss es
    anschließend von dem jeweiligen Gesundheitsreferat beglaubigt werden. (die Bescheinigung
    muss aussagen, dass der deutsche Verlobte nicht an Geschlechtskrankheiten, insbes. Aids
    und Geisteskrankheiten leidet)

  6. Beglaubigte Fotokopien des deutschen Passes, des vietnamesischen Visums, ggf. der
    Aufenthaltserlaubnis und der Exit-Entry-Card; event. Meldebescheinigung des deutschen
    Wohnortes

  7. Lebenslauf (auf einem Formular des Volkskomitees), wird aber nicht immer gebraucht.

  8. Beglaubigte Fotokopie der Geburtsurkunde

  9. weitere Unterlagen wenn nötig:
    - falls geschieden: Original oder beglaubigte Fotokopie des Scheidungsurteils und der
    früheren Heiratsurkunde
    - falls verwitwet: Original oder beglaubigte Fotokopie der Sterbeurkunde und
    Heiratsurkunde des früheren Ehepartners

  10. ausreichend Passfotos (mind. 7 Stück).

Weitere Informationen

  1. Die Anwesenheit von Trauzeugen bei der Eheschließung ist nicht vorgesehen.
  2. Von vietnamesischen Behörden werden Amtshandlungen ausschließlich in vietnamesischer
    Sprache durchgeführt. Wer dieser nicht mächtig ist, benötigt einen Dolmetscher.
  3. Nach der Eheschließung erhalten die Ehegatten vom Volkskomitee eine Heiratsurkunde in
    vietnamesischer Sprache.
  4. Seit August 2006 muss das zuständige Justizamt innerhalb von 20 Tagen nach Eingang der
    Unterlagen und Gebühren mit beiden Verlobten ein Interview durchführen. Sollte sich dabei
    ergeben, dass einer der Verlobten die Ehe nicht freiwillig schließt, die Eheschließung nicht
    auf die Begründung einer dauerhaften Familienbeziehung abzielt oder die Ehe den
    nationalen Sitten zuwiderläuft, kann die Eheschließung abgelehnt werden.

Hinweis zur späteren Einreise des vietnamesischen Partners nach Deutschland (Visum)

Vietnamesische Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Deutschland ein Visum. Vor Erteilung
des Visums muss die Zustimmung der zuständigen deutschen Ausländerbehörde am
vorgesehenen Wohnort eingeholt werden. Die Bearbeitungsdauer beträgt daher mehrere Wochen
bis Monate. Für den deutschen Verlobten empfiehlt es sich deshalb, frühzeitig, d.h. schon vor der
beabsichtigten Eheschließung, mit der zuständigen Ausländerbehörde Kontakt aufzunehmen.

 

Nützliche Links

Die Deutsche Botschaft in Hanoi mit detaillierten Infos zur Eheschließung in Vietnam

 

 

 

Quelle Deutsches Konsulat in Hanoi