EHESCHLIEßUNG IN THAILAND
Eine Eheschließung in Thailand ist möglich und erfolgt vor dem thailändischen Standesbeamten eines Bezirksamtes (Amphoe). Die Ehe kann in jedem beliebigen Bezirksamt geschlossen werden. Eine Eheschließung nach buddhistischem Ritual entspricht nicht den gesetzlichen Erfordernissen und wird in Deutschland nicht anerkannt. Es müssen jedoch folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Man benötigt ein Ehefähigkeitszeugnis
- Auch ein gültiger Reisepass/Personalausweis ist erforderlich
- Eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde
- Konsularbescheinigung die man gegen Vorlage des Ehefähigkeitszeugnisses bekommt
- Mindestalter des/der thailändischen Verlobten muss 20 Jahren sein
- Auszug aus dem Hausregister oder Meldebescheinigung des Bezirksamtes (nur für Thai Frau)
- Man darf kein verwandschaftliches Verhältnis mit der Verlobten haben
- Ledigkeit bzw. ggf. rechtskräftige Auflösung aller früheren Ehen
- Wartezeit von 310 Tagen für die Verlobten/den Verlobten nach Auflösung der früheren Ehe
Um die thail. Ehefrau dann auch mit nach Deutschland nehmen zu können bedarf es dann noch eines entsprechenden Visums zwecks "Familienzusammenführung". Seit einigen Monaten müssen die Thais aber trotz Heirat noch eine Deutschprüfung und Lehrgang absolvieren, bevor die Deutsche Botschaft in Bangkok das Visa auch ausstellt.
Das Brautgeld
Um eine Thaifrau zu heiraten zu können, muß man sie normalerweise bei den Eltern gegen einen bestimmten Betrag "auslösen". Dieser Betrag, auch als "Brautgeld" oder "Milchgeld" bezeichnet, wird um so höher, je höher der Stand der Familie in der Gesellschaft ist. Ein armes Mädchen aus ländlicher Gegend im Issan kostet dabei vielleicht so um die 20.000 bis 50.000,- Baht wärend bei höher gestellten (reicheren) Familien auch Beträge von mehreren hundert Tausend oder gar Millionen Baht keine Seltenheit sind. Das ist so, wie bei uns die Mitgift, nur eben umgekehrt.
Hinweis zur späteren Einreise des thailändischen Partners nach Deutschland (Visum)
Sofern ein Ehegatte die thailändische Staatsangehörigkeit besitzt und die eheliche Lebensgemeinschaft in Deutschland hergestellt werden soll, ist zur Wohnsitznahme für den thailändischen Ehepartner ein langfristiges Visum vor Einreise erforderlich. Dabei ist es unerheblich, ob die Eheschließung in Thailand oder Deutschland erfolgen soll oder erfolgt ist. Ein Touristenvisum (Schengen-Visum) genügt nicht. Die durch die Botschaft erteilten Visa für einen Aufenthalt von über 90 Tagen sind nur für Deutschland gültig und sie erfordern eine Zustimmung der innerdeutschen Behörden, insbesondere des örtlichen Ausländeramts.
Nützliche Links
- Die Deutsche Botschaft in Bangkok mit allen wichtigen und detaillierten Infos zur Eheschließung
- Erfahrungsbericht über Brautgeld in Thailand
- Weiterer Erfahrungsbericht über Brautgeld in Thailand
Quelle Deutsche Botschaft in Bangkok

